Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit (Krankenkassenrecht)

Bodi, Mittwoch, 28.01.2009, 13:04 (vor 5778 Tagen) @ Joachim Röhl

Mein Tpp an die Threaderstellerin: Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen und gleichzeitig gemäß § 186 Abs.11 SGB V den kompletten Erlass oder eine Ermäßigung der Beiträge für den zurückliegenden Zeitraum beantragen.

Das Widerspruchsverfahren und selbst ein Gang vor das Sozialgericht ist kostenfrei, bietet aber die Chance, dass der Fall neu geprüft wird.
Zwar ist der Rahmen, an den sich die Krankenkassen halten müssen, vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Nachzahlungsregelung, die i.d.R. die sozial Schwächsten trifft, hat u.a. Frau Ulla Schmidt verbrochen.

Allerdings verbleibt den Kassen noch etwas Spielraum, insbesondere, wenn keine Leistungen in Anspruch genommern wurden. Auch ist es gängige Praxis, dass Säumniszuschlage bei sofortiger Begleichung der rückständigen Beiträge erlassen werden (dies gilt aber nicht für alle Kassen).



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