Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 27.01.2009, 22:20 (vor 5778 Tagen) @ Maren

Hallo,
auch wenn das jetzt etwas hart klingt, aber warum sollen
Hartz IV Empfänger vor dem Gesetz gleicher sein als andere ???

Was erwarten Sie ??

Das die Krankenkasse, nur weil es sich bei Ihnen um einen
Leistungsempfänger handelt, bestehende Gesetzte nicht anwendet ?

Es geht mit Sicherheit nicht gegen Sie persönlich, aber es passt hier genau.

"Ich habe nicht gewusst dass man nicht bei rot über die Ampel gehen muss und ich habe auch nicht gewusst dass man eine Fahrkarte benötigt um mit der Bahn zu fahren und deshalb habe ich auch nicht gewusst dass ich ab 01.04.2007 eine Krankenversicherung haben muss - und weil ich das nicht wusste, deshalb kann man mir doch jetzt nicht rückwirkend Geld. abknöpfen."
Ich weiß - überzogen und bestimmt nicht immer zutreffend
und in Ihrem Falle auch bestimmt nicht zutreffend - deshalb entschuldige ich mich auch gleich für meinen "Gefühlsausbruch",
aber langsam kann ich diese Argumentation nicht mehr hören, geschweige denn lesen.

Jetzt wieder zu Ihnen persönlich - die Nachforderung der Kasse kann ja nur dann erfolgen wenn Sie vorher zur Klärung Ihres
Versicherungsverhältnisses beigetragen haben - ansonsten fehlt der Kasse die Rechtsgrundlage für eine solche Forderung.

Gruß

Czauderna


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