Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit (Krankenkassenrecht)

Das Wort zum Sonntag, Dienstag, 27.01.2009, 23:55 (vor 5778 Tagen) @ Czauderna

Sehr geehrter Herr Csauderna,

Ihr Unbehagen gegen die Kopf-In-Den-Sand Mentalität ist nur zu verständlich.
Dennoch ist die Rechtslage zum April 2004 sowohl seitens der Medien, als auch seitens des Gesundheitsministeriums reichlich verdreht dargestellt worden.
Aus politischen Gründen lautete die Sprachregelung damals "Recht auf Rückkehr", selbst auf eigens betriebenen Internetseiten des BMG.
"Pflicht zur Rückkehr" klang den Betreibern doch etwas zu harsch.
Entsprechend verfüge ich über eine Sammlung falscher Darstellungen in den Printmedien, die die allgemeine Versicherungspflicht in 2009 verorteten, ohne die unterschiedlichen Regelungen GKV-PKV zu erkennen.
Um es deutlich zu sagen: Die PR-Arbeit des BMG war gewohnt stümperhaft.
Nun werden die Opfer dieser mangelnden Vermittlung mit Säumniszuschlägen von 5% pro Monat (!) gejagt. Eine Wucherpraxis.
Geradezu lachhaft der Verweis auf das Bundesgesetzblatt als unterstellte morgendliche Pflichtlektüre des Bürgers.
Danach kann sich der Bürger nicht auf Nichtwissen berufen, um den Säumniszschläge zu entgehen..
Erleichtert wird die Transparenz auch nicht dadurch, dass die Kassenvereinigen im stillen Kämmerlein Ersatzregierung spielen und sich eigene Spielarten der Gesetzeshandhabe zurechtlegen.
Die GKV präsentiert sich hier als die DDR des Gesundheitswesens, mit einer kafkaesken Verwaltung und einem gut bewachten Zaun, für alle die in das andere System entkommen wollen.



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