Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.01.2009, 17:40 (vor 5780 Tagen) @ Peters

Die Antwort findet sich etwas versteckt auf der Seite 40, wo unter Punkt 138 bei b) der geänderte §190 nachzulesen ist.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603100.pdf

Das Gesetz findet die wörtliche Auflistung von WOHNSITZ und weiterhin dem GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT

Was dies ist, haben die Steuerrechtler klar definiert, da greift alles nach der 183 Tage Abwesenheitszählung a la Boris Becker, nach dem Melderechtsgesetz zählt einfach die An- und Abmeldung, die innerhalb von 14 Tagen geschehen soll, aber im Versicherungsrecht oder SGB V findet man nur das oben Beschriebene und zum gewöhnlichen Aufenthalt dies
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt
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