Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.01.2009, 09:35 (vor 5777 Tagen) @ Peters

Ich denke, daß Du mit dem Tarif AVL in China bist. Der gilt als weltweite Krankenversicherung und hat eine dreimonatige Deckung für akute Fälle in der Bundesrepublik. 6 Wochen ist mir bei der DKV unbekannt. Wie auch immer, bei der GKV Deines Vertrauens verweist Du für die von Dir beschriebenen Zeiten auf den Gewöhnlichen Aufenthalt und somit damaligen Lebensmittelpunkt im Ausland. Dadurch wird die allgemeine Versicherungspflicht nach §193 des VVG http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=82&paid=193 gebrochen. Als hilfreiche Belege für eine faktische Abwesenheit dienen Flugscheine, Bordkarten, Arbeitsverträge, Hotelrechnungen bzw. auch Anmeldungen bei den dortigen Behörden oder bei der Deutschen Botschaft http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/04__Information__und__Service/Konsularischer__Service__Neu/05__Notfaelle/Krisenvorsorge__Seite.html
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