Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.01.2009, 11:44 (vor 5780 Tagen) @ Peters

Die Katze beißt sich hier in den Schwanz. Die DKV policiert bedingungsgemäß nur mit Anmeldung und Wohnsitz Bundesgebiet und die von SGB V wollen Dich dann gleich rückwirkend versicherungspflichtig machen. Viel Spaß und bitte weiter drüber berichten.


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