Re: Arztkosten bei rückwirkender Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 07.02.2009, 10:33 (vor 5768 Tagen) @ Florian

Hallo,

eine Beamtin hat keinen Anspruch auf Familienversicherung in der
GKV - also ist diese Frage so nicht zu beantworten -

es wäre hier zu klären ob die Ehefrau mit dem Tage der Berufung sl Beamtin noch rückwirkend eine eigene Versicherung in der GKV abschließen kann.
In diesem Falle würde dann die GKV ab dem Tag der Mitgliedschaft die entstandenen Behandlungskosten in der Höhe erstatten, die auch bei einer Behandlung über die Krankenversichertenkarte übernommen worden wären.
Gruß
Czauderna


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