Arztkosten bei rückwirkender Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Florian @, Freitag, 06.02.2009, 19:50 (vor 5768 Tagen)

Wer muss die Azrtkosten zahlen, wenn eine Frau sich rückwirkend familienversichern lässt?>

Vorausgeganen ist Folgendes: Die Beamtion auf Probe hatte sich privat verichert. Ihr freiwillig versicherter Mann gab seine Selbständigkeit auf und beantragte Alg II. Danach lies die Frau einen ärztlichen Routinecheck durchführen. Danach forderte das Amt die Frau auf, die PKV rückwirkend zu kündigen und sich beim Mann gesetzlich familienversichern zu lassen, da sonst keine Krankenversicherungskosten übernommen würden.

Wer bezahlt (welchen Teil der) Artzrechnung?

mfG
Florian


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