Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV? (Krankenkassenrecht)

Steffi @, Dienstag, 10.03.2009, 09:31 (vor 5737 Tagen) @ Vamp

Falls ich mich nicht ganz irre würde für Sie als Beamatin § 5 Abs. 5a SGB V in der Fassung seit 01.01.09 greifen, da Sie als Beamtin gemäß § 6 Abs. 1 Nr.2 SGB V unter die Personen fallen, die typischer Weise privat versichert sind. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Da diese Vorschriften neu sind kennt die Arge sie nicht. Wir hatten dieses Problem leider in anderer Richtung wir wollen in die GKV und können nicht. Zeigen Sie dem Arge Bearbeiter doch mal die Paragraphen 5 und 6 und fragen Sie mit den bei Ihnen vorliegenden Voraussetzungen bei einer GKV nach. Diese wird Sie normalerweise ablehnen, was Sie dann bei der Arge nachweisen können. Einzig, wenn sie unter 50 % teilzeit beschäftigt sind könnte wieder eine andere Sachlage greifen, weil der Beihilfeanspruch dann subsidiär gegenüber anderen Versicherungsmöglichkeiten, auch der Familienversicherung ist, diese Regelung hängt aber wohl auch vom Arbeitgeber ab z.B. Bund oder Bundesland.
Hoffe geholfen zu haben. Wieso sollte dieser blöde neue Absatz 5 a, der uns so ärgert, nicht auch mal jemandem helfen.
Gruss, Steffi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum