Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV? (Krankenkassenrecht)

taft, Montag, 02.03.2009, 23:06 (vor 5744 Tagen) @ Vamp

§5 SGB V regelt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

§5 Abs. 1 Nr. 2 widmet sich den Beziehern von Arbeitslosengeld ( Also nicht §5 Abs. 2, wie Sie schreiben ) .

Warum vermuten Sie, dass Sie nicht unter diese Bestimmung fallen ?

Allgemein gilt, dass eine PKV Mitgliedschaft endet, sobald eine gesetzliche Pflicht zur GKV greift.



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