Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV? (Krankenkassenrecht)
§5 SGB V regelt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
§5 Abs. 1 Nr. 2 widmet sich den Beziehern von Arbeitslosengeld ( Also nicht §5 Abs. 2, wie Sie schreiben ) .
Warum vermuten Sie, dass Sie nicht unter diese Bestimmung fallen ?
Allgemein gilt, dass eine PKV Mitgliedschaft endet, sobald eine gesetzliche Pflicht zur GKV greift.