Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV? (Krankenkassenrecht)

Gaststarter, Mittwoch, 04.03.2009, 18:37 (vor 5742 Tagen) @ Vamp

Hallo,

Versichrungspflicht für Leistungsbezieher ALG II regelt §5 Abs.1 Nr.2a SGB V.

Und dann steht im §5 Abs.5a:
1Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.


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