Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
Versichrungspflicht für Leistungsbezieher ALG II regelt §5 Abs.1 Nr.2a SGB V.
Und dann steht im §5 Abs.5a:
1Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.