Re: Kostenerstattung (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 18.09.2009, 12:51 (vor 5544 Tagen) @ Lord

Ja klar, die Bandbreite hab ich nur grob beschrieben, wobei es mir aber generell darum geht die Kostenerstattung so unbekannt sie landesweit noch ist etwas besser zu beleuchten. Denn ich glaube die GKV liebt nicht den Verwaltungsaufwand und die Aushebelung der Budgetierung. Die Privaten wie auch die meisten Verkäufer sind vorrangig an den dicken Vollversicherungen interessiert. Aber mit den Einschnitten der Politik änderte sich die Marktsituation und erst mit dem 01.01.2010 können die ersten Freiwilligen die 3 Jahre zwangsweise gebundenen waren endlich wechseln. Ich habe aufmerksam verfolgt, wie gutverdienende Kassenversicherte seit 2007 mit dem gewählten Kostenerstattungsprinzip plus den zugehörigen Zusatztarifen a) leistungsmäßig fast das gleiche Leistungsspektrum wie in jeder Vollversicherung erhielten b) bei Arzt und Zahnarzt ohne Chipkarte immer sehr gern gesehen waren und c) durch den dreijährigen Vorlauf trotzdem schon Alterungsrückstellungen in der PKV bilden konnten. Einige wollen sogar weiterhin den Mix aus PKV plus GKV, einfach weil ihnen die politische Entwicklung zu ungewiss ist und der Beitragsvorteil der Gesetzlichen im Alter im Vergleich zum nur kurzzeitig Versicherten in der PKV eindeutig überwiegt. Vielfach wählen auch die pflichtig versicherte Ehegattin mit den freiwillig versicherten Kindern dieses Modell.
Fragen an die Forengemeinde: welche gute bis weniger gute Erfahrungen gibts mit der Kostenerstattung? Und welche Erfahrungen gibts bei den bekanntesten Kassen damit? z.B. http://www.dak.de/content/dakzusatzschutz/dakpluske.html


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