Kostenerstattung (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 18.09.2009, 11:38 (vor 5548 Tagen) @ Karlheinz

Der 1.Oktober kommt und somit muß er sich und falls er unter 55 ist eine GKV lt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html aussuchen.
Eine mit einem breiten Angebot an Wahltarifen* sollte es sein und parallel stellt er seine bisherige PKV für die mindestens 3 Jahre Zwangsbindefrist um auf eine "Große Anwartschaft".
Diese kostet je nach Gesellschaft von 1€ monatlich bei der debeka bis zu 40% des laufenden Beitrages bei der axa plus der Pflegeversicherung. Vorteil: er hat bei späterer Aktivierung des Vertrages keine erneue Gesundheitsprüfung und baut weiterhin trotz Kassenmitgliedschaft in der PKV Alterungsrückstellungen auf.
Falls er in der GKV langfristig verbleiben möchte, empfiehlt sich jetzt die Umstellung der Vollversicherung in Zusatztarife, die einerseits die Lücken jeder Gesetzlichen stopfen und ihn auch als Chipkartenpatienten beim Arzt als Privatpatienten ausweisen.
Weitgehend unbekannt ist die Möglichkeit für vormals PKV-Versicherte als auch jahrelang gesetzlich Versicherter bei der GKV in Kombination mit Zusatztarifen dann die sogenannte Kostenerstattung** zu wählen. An diese ist man für ein Jahr gebunden - empfehlenswert sind die wählbaren Bereiche ambulant-Medikamente-Heil-/Hilfsmittel-Zahnarzt allerdings ohne das Krankenhaus. Er erhält für mögliche privatärztliche Behandlungen ausschließlich Privatrechnungen und reicht diese dann bei Kasse und PKV zur jeweilig anteiligen Erstattung ein.

Denn machen wir uns nicht vor: die Kassenversorgung ist vom Gesetzgeber geprägt von einem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot, das man sich mal auf der Zunge zergehen lassen sollte. Im §12 des SGB V heißt es "die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein." Den Wert einer Note "ausreichend" kennt jeder Fünfklässler, die mögliche Ohrfeige seines Vaters hat er sicher zeitlebens nicht vergessen.
Wer aber nicht nur die bunt schillernden Hochglanzprospekte der PKV kennt, sondern über Jahre erfahren hat, welchen persönlichen Zeit-, Behandlungs- und Geldvorteil ein Privatstaus bringt, der möchte auf die Möglichkeiten der ganz konkreten Mitbestimmung in der medizinischen Versorgung meist nicht mehr verzichten.

Das man für ein mehr an Leistung auch mehr ausgeben muß, erübrigt sich weg zu diskutieren. Meist liegt die Zusatzabsicherung für den z.B. 50jährigen jedoch zwischen 21€ für die reine stationäre wahlärztliche Behandlung inkl. 2Bettzimmerunterkunft bei der lvm auf bis zu 280€ bei arag oder dkv in einer gehobenen Premiumabsicherung. Fragen? ePost

*z.B. recht ausführlich hier http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-im-vergleich/ zu recherchieren
** die Hinweise einer Krankenkasse http://www.tk-online.de/tk/leistungen-a-z/k/kostenerstattung/33720


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