PKV-Status Arbeitnehmer nach 6monatiger Weltreise (Krankenkassenrecht)

Karlheinz, Donnerstag, 12.03.2009, 23:28 (vor 5734 Tagen)

Aus der Sendereihe: "Ulla"s GKV-Fußangeln für zwischenzeitlich arbeitlose Besserverdiener."

Angenommen AN sei vom 01.01.2000 bis zum 31.03.2009 nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei mit einem monatlichen regelmäßige Arbeitsentgelt von 5.000 Euro. Kurz um: Privatversicherter.

Angenommen AN mache vom 01.04.2009 bis zum 30.09.2009 eine Weltreise. Er meldet sich also nicht bei der Arbeitsagentur, bezieht kein ALG I. Er bleibt während dieser Zeit Privatversicherter.

Angenommen AN nimmt ab dem 01.10.2009 wieder eine Anstellung auf gegen monatliches regelmäßiges Arbeitsentgelt von 5.000 Euro.

Nun die 50/50 Frage: Bleibt der reiselustige AN auch ab 01.10.2009 wegen § 6 Abs. 9 Satz 1 SGB V versicherungsfreier Privatpatient? Oder kassiert Ulla zur Strafe für den Langzeiturlaub dann bis zum 31.12.2012 kaltlächelnd seine GKV-Beiträge, weil das tatsächliche Arbeitsentgelt 2009 nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V sprengt?


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