Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg (Krankenkassenrecht)
Sachverhalt ist jetzt klarer. Eine Befreiungsmöglichkeit sehe ich hier nicht. Wenn allerdings die Pflichtversicherung über das Arbeitsamt endet (aber wovon leben Sie dann?) und wenn dann keine andere Versicherung besteht, dann würde es analog § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu einer Pflichtversicherung bei der bisherigen Kasse kommen. Wenn dann aber eine PKV besteht, dann sehe ich es auch so, dass keine anderweitige Pflichtversicherung (auch nicht als Schüler) zum Zuge kommt. Ich würde die derzeitige Mitgliedschaft vorsorglich schon einmal kündigen, der Kasse meine Absicht schildern und mich bei der PKV beraten lassen und ggf. einen Vertrag abschließen. Vielleicht sollten Sie auch einmal mit Ihrer Krankenkasse über die Folgen der PKV sprechen.
gesamter Thread:
- Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Michael,
02.07.2009, 00:16
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 10:43
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Michael,
04.07.2009, 15:08
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 17:24
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg - Michael, 05.07.2009, 02:18
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 17:24
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Michael,
04.07.2009, 15:08
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 10:43