Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg (Krankenkassenrecht)
Welchen Vorteil versprechen Sie sich von der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht? Ihr Gedankengang ist nicht nachvollziehbar. Oder wollen Sie in die PKV?
§ 5 SGB V ist ziemlich umfangreich. Schauen Sie sich bei Ihren Gedankengängen auch einmal den Abs. 1 Nr. 13 an.
Haben Sie schon einmal getestet, ob eine kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V) möglich ist?
Über das Arbeitsamt scheinen Sie derzeit nicht versichert zu sein, wie sind Sie derzeit überhaupt versichert.
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- Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Michael,
02.07.2009, 00:16
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 10:43
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Michael,
04.07.2009, 15:08
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 17:24
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg - Michael, 05.07.2009, 02:18
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 17:24
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Michael,
04.07.2009, 15:08
- Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg -
Gast,
04.07.2009, 10:43