Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg (Krankenkassenrecht)

Michael @, Donnerstag, 02.07.2009, 00:16 (vor 5626 Tagen)

Hallo,

hoffe hier kann man mir weiterhelfen.

Und zwar habe ich folgendes Problem. Habe zunächst bis Februar 2008 meinen Zivildienst gemacht, und dann gleich im Anschluss bis 28.02.09 gearbeitet. Seitdem bin ich arbeitslos gemeldet. Nach dem Zivildienst, war ich wieder gesetzlich versichert. Möchte allerdings auf dem Zweiten Bildungsweg Abitur nachholen. Dafür habe ich mich auch schon angemeldet. Jetzt habe ich nur eine Frage, Kann ich mich in diesem Szenario von der Versicherungspflicht befreien lassen? Weil SGB V §5 beschreibst darin ja nur Studenten. Wäre froh wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Danke!

Michael


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