Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 09.07.2009, 22:54 (vor 5618 Tagen) @ NurIch

Hallo,
ich kann hiwer nur aus meiner Praxis heraus antworten -
wir haben es in der Vergangenheit immer so gehalten dass wir uns vom behandelnden Arzt eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen liesen, Wenn diese medizinisch begründet war und wegen der Reise keine Therapie unterbrochen werden musste oder eine MDK-Untersuchung nicht stattfinden konnte haben wir grundsätzlich zugestimmt wenn es sich gerade um eine "Weltreise" gehandelt hat.
Den MDK haben wir nur im Ausnahmefall eingeschaltet, z.B. bei bestimmten Diagnosen.
Natürlich haben wir dann auch das Krankengeld für die Zeit der Reise weitergezahlt.
Wenn nun die Kasse hier den MDK eingeschaltet hat dann werden wohl entsprechende medizinische Gründe vorliegen die die Kasse zu einer solchen Entscheidung veranlasst haben.
Die Kasse hat durch diese Entscheidung keinen Nachteil, muss sie doch weiterhin leisten - nur wenn dann doch gefahren wird und es kommt raus, ja dann hat die Kasse drei Wochen Krankengeld gespart.
Die Frage nach der Ehrlichkeit ist hier wohl etwas deplaziert.
Dazu gibt es zwei "dumme" Sprüche -
Der Ehrliche ist der Dumme und wo kein Kläger da kein Richter.
Ob Sie Widerspruch einlegen können - natürlich können Sie das, nur wie wollen Sie diesen Widerspruch medizinisch begründen -
Ihre eigene Einschätzung spielt hier, so hart das auch klingen mag, einer eher untergeordnete Rolle.
Entscheidend sind hier die ärztlichen Einschätzungen.
Das eine Krankenkasse aber jemanden "gesund schreiben" kann,
das geht nicht, es sei den der oder die Kassenmiterarbeiter/in wäre auch gleichzeitig Arzt oder Ärztin.
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder auf das Krankengeld verzichten oder die Reise verschieben bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.
Gruß
Czauderna


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