Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland? (Krankenkassenrecht)
§ 16 SGB V
Hier kommt dann der Absatz 4 zur Anwendung :
"Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten."
Ist also eine reine Ermessensentscheidung; ein "Anspruch" auf Zustimmung durch die Krankenkasse besteht nicht.
Wenn Du eine Kasse hast, die diesbezüglich die "harte Linie" fährt, kannst Du nichts dagegen machen.