Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland? (Krankenkassenrecht)

NurIch @, Freitag, 21.05.2010, 13:50 (vor 5302 Tagen) @ Kerstin

Hallo Kerstin,

ich hatte ja letztes Jahr die gleiche Frage hier im Forum gestellt und bei mir ist es wie folgt ausgegangen:
Trotz Befürwortung aller behandelnen Ärzte, der Aussagen hier und in weiteren Foren, trotz des entsprechenden § des Sozialgesetzbuches, hat der MDK jedes Mal meinen Antrag auf Genehmigung des Auslandurlaubs abgelehnt. Jedoch habe ich NIE ein Schreiben, wie mehrfach gewünscht, erhalten, in dem mir die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt wurden und mir meine Rechtsmittel aufgezeigt wurden. Vermutlich, weil es keine Gründe gab, die einer Überprüfung im Fall eines Widerspruchs standgehalten hätten. Als letzten JOKER, hat mich dann die Krankenkasse (aufgrund der Aktenlage???, anders geht es nämlich nicht bei psychischen Erkrankungen) gesund geschrieben!!! Den einzig brauchbaren Hinweis, den ich von einem Mitarbeiter der DAK während meiner nicht mehr zählbaren Telefonate erhielt, war der, ich solle mich doch beim Arbeitsamt melden. Für mich zwar unverständlich, da mein Anspruch im Januar 2009 geendet hatte, aber, was ich nicht wußte, ich hatte einen neuen Anspruch erwirkt. Wenn nämlich in dem vergangenen Zeitraum von 2 Jahren für 1 Jahr Beiträge gezahlt wurden, hat man einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld und genau DAS war bei mir der Fall. Ich war in den vergangenen zwei Jahren mehr als ein Jahr krank, hatte Krankengeld bezogen und es waren ja demzufolge auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet worden. Somit, da ja vermeintlich gesund, habe ich mich zum Zeitpunkt des bevorstehenden Urlaubs arbeitslos gemeldet und das Arbeitsamt hatte kein Problem damit, mir den Urlaub zu genehmigen. ALSO, war ich auf Kreta, in der Pension direkt am Meer, Tag- und Nacht die salzhaltige Luft einzuatmen hat genau das bewirkt, was ich mir gewünscht hatte, nämlich eine Verbesserung meiner chronischen COPD-Erkrankung und dadurch auch eine Verbesserung meiner Psyche. Überprüf mal Deine Situation hinsichtlich der Bezüge, aber viel Hoffnung auf eine Genehmigung des Auslandurlaubs durch die DAK kann ich Dir da nicht machen. Was Deine Reha anbetrifft, auch ich hatte einen Rehaantrag bei der Krankenkasse gestellt, auf Empfehlung meiner Ärzte bezüglich meiner chronischen Erkrankung und wie erwartet wurde diese im ersten Durchgang abgelehnt. Die Bearbeitung darf, so wurde mir gesagt, maximal nur vier Wochen betragen. War auch so bei mir. Ende Januar gestellt, Mitte Februar abgelehnt. Auch hier habe ich Widerspruch eingelegt, untermauert von Attesten meiner behandelnden Ärzte und siehe da, innerhalb von 1 1/2 Wochen wurde die Reha dann doch genehmigt. Diese Reha trete ich nun in 3 Wochen an und freue mich schon darauf. Natürlich gibt es auch hier Komplikationen mit der Abwicklung, zu denen ich hier nach Pfingsten auch noch mal eine Frage einstellen werde.
Fazit: Du siehst, Du musst sehr hartnäckig Deine Ziele verfolgen und manches klappt dann auch.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei und Dir und allen Lesern hier ein frohes und sonniges Pfingstfest.

NurIch


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