Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten (Krankenkassenrecht)
Hallo,
doch, Sie haben bei jeder Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) einen Krankengeldanspruch ausgelöst - der beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung.
Der Krankengeldanspruch ruht nur, solange Arbeitsentgelt bezogen wird und Arbeitsentgelt muss der Arbeitgeber für die gleiche Erkrankung nur insgesamt 6 Wochen innerhalb einer 12-Monatsfrist leisten - genau deshalb hat er wahrscheinlich die Anfrage bei der Kasse gemacht.
Gruß
Czauderna
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- Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 12:47
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Czauderna,
29.08.2009, 13:27
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 14:04
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten - Czauderna, 29.08.2009, 17:27
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Ricard68,
29.08.2009, 14:04
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Czauderna,
29.08.2009, 13:27