Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten (Krankenkassenrecht)
Hallo,
doch, Sie haben bei jeder Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) einen Krankengeldanspruch ausgelöst - der beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung.
Der Krankengeldanspruch ruht nur, solange Arbeitsentgelt bezogen wird und Arbeitsentgelt muss der Arbeitgeber für die gleiche Erkrankung nur insgesamt 6 Wochen innerhalb einer 12-Monatsfrist leisten - genau deshalb hat er wahrscheinlich die Anfrage bei der Kasse gemacht.
Gruß
Czauderna