Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 29.08.2009, 17:27 (vor 5564 Tagen) @ Ricard68

Hallo,
doch, Sie haben bei jeder Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) einen Krankengeldanspruch ausgelöst - der beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung.
Der Krankengeldanspruch ruht nur, solange Arbeitsentgelt bezogen wird und Arbeitsentgelt muss der Arbeitgeber für die gleiche Erkrankung nur insgesamt 6 Wochen innerhalb einer 12-Monatsfrist leisten - genau deshalb hat er wahrscheinlich die Anfrage bei der Kasse gemacht.
Gruß
Czauderna


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