Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten (Krankenkassenrecht)
Bei mir war die längste Erkrankung 2 Wochen gewesen, alles andere deutlich kürzer, habe also keinen Krankengeldanspruch erzeugt.
Ich bin ja ehrlich, zweimal hab ich die AU verschlampt ( war aber schon 2008 ) und nie was davon gehört. Die aktuellen wurden von mir aber verschickt. (Falschzustellung, Fehler bei der Post), keine Ahnung. Wenn ich natürlich das ganze mit einer Zweitschrift über den behandelnden Arzt lösen kann, wäre das super, will nämlich keinen Ärger bekommen, weder mit der Krankenkasse, noch mit dem AG.
Danke schonmal für die Informationen!
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- Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 12:47
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Czauderna,
29.08.2009, 13:27
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 14:04
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten - Czauderna, 29.08.2009, 17:27
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 14:04
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Czauderna,
29.08.2009, 13:27