Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wo sind die denn geblieben ??
Es ist so, der Arbeitgeber hat dieses Recht diese Überprüfung einzufordern damit er ggf. nicht zuviel Lohnfortzahlung leisten muss wegen der gleichen Ekrankung - die Kasse kann diese Überoprüfung nun aber nicht vornehmen weil sie keine Arvbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den entsprechenden Diagnosen
hat.
Da ist zunächst einmal ggf. der Arbeitgeber der Benachteiligte an der ganzen Sache und Sie müssen sich un ernsthaft fragen lassen wo die
Meldungen für die Kasse abgeblieben sind.
Eine Lösung gibt es trotzdem - die Ärzte, die diese Bescheinigungen ausgestellt haben - von denen kann man (die Kasse) eine Zweitschrift anfordern.
Sollte sich allerdings ergeben dass der Arbeitgeber zuviel Gehalt gezahlt wird, wird er dieses von Ihnen zurückfordern- Sie selbst werden aber kein Krankengeld von der Kasse erhalten weil Sie eben die Arvbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht sofort bei der Kasse eingereicht haben - dann wären Sie der Benachteiligte.
Gruß
Czauderna
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- Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 12:47
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Czauderna,
29.08.2009, 13:27
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 14:04
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten - Czauderna, 29.08.2009, 17:27
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Ricard68,
29.08.2009, 14:04
- Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten -
Czauderna,
29.08.2009, 13:27