Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 20.09.2009, 13:47 (vor 5542 Tagen) @ Carl

na ja - sagen wir"s mals so:
deine Lebensgefährtin muss Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen - wo sie das Geld herbekommt ist letztendlich ihre Sache.

ich sehe allerdings keinen Grund, warum DU diese Erklärung unterschreiben solltest

Gruß GKVler


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