Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Carl @, Sonntag, 20.09.2009, 12:08 (vor 5542 Tagen) @ Czauderna

Danke erst mal für die Antwort,
Die Erklärung möchte die Krankenkasse.Aus der Erklärung geht hervor das ich meine Partnerin mit einer Summe xy Unterstütze. Ich denke das sicher gestellt sein soll wer im Falle einer "Nichtzahlung" haftbar gemacht werden kann.

Habe ich das richtig verstanden?
Ich muß für die Partnerin und das Kind die Kosten zusätzlich aufbringen von meinem Nettogehalt?

Gruß Carl


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