Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft (Krankenkassenrecht)
Hallo erst mal,
ich hätte da folgende Frage.Ich lebe seit Juni mit meiner Partnerin und unserem gemeinsamen Kind und der Tochter meiner Partnerin zusammen in einem Haushalt. Meine Partnerin hat bis zu diesem Zeitpunkt Harz 4 erhalten. Nun da Sie keinen Unterhalt mehr erhält, bin ich scheinbar verpflicht nicht nur diesen zu leisten was ich auch für selbstverständlich halte, sondern auch die Leistungen für die Krankenkasse. Eine Mitversicherung bei mir scheint nicht möglich. Außerdem habe ich nun einen Schrieb erhalten in dem ich eine Eides stattliche Erklärung zu unterschreiben habe das ich für diese Leistungen küftig aufkommen werde.
Das kommt mir nun doch ein wenig merkwürdig vor.
Wer kann mir helfen?
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- Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft -
Carl ,
18.09.2009, 20:34
- Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft -
Czauderna,
19.09.2009, 10:43
- Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft -
Carl ,
20.09.2009, 12:08
- Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft - Joachim Röhl, 20.09.2009, 12:20
- Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft -
GKVler,
20.09.2009, 13:47
- Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft - Czauderna, 20.09.2009, 14:02
- Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft -
Carl ,
20.09.2009, 12:08
- Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft -
Czauderna,
19.09.2009, 10:43