Re: PKV gekündigt (Krankenkassenrecht)

Rico, Sonntag, 20.09.2009, 15:35 (vor 5542 Tagen) @ GKVler

ok, zur kündigung führten die nichtangabe des heuschnupfens und herzrythmusstörungen. wobei die pkv mich naschrieb und wissen wollte ab wann die ersten beschwerden auftraten. dies beantwortete ich wahrheitsgetreu. daraufhin kam die kündignung. die herzrythmusstörungen würde ich aber eher als herzrasen bezeichnen die ich aller paar jahre bei extremen stress habe. ein kardiologe bestätigte mir dass mit meinem herz alles i.o. ist, und in zukunft da auch nix kommen wird. der heuschnupfen ist auch kein asthma oder so, also ganz normaler heuschnupfen. beide sachen hätte ich beim vertragsabschluss angeben sollen, wobei ich aber nicht absichtlich falschangaben machte. ich habe gelesen, dass man nur bei vorsatz kündigen darf. bei grober fahrlässigkeit kann nur zurückgetreten werden, wenn der vertrag bei angabe der beschwerden nicht zustande gekommen wäre. wobei ich hier denke das man mich wegen dem heuschnupfens trotzdem versichert hätte. das herzrasen ist ja auch nix weiter. und bei fahrlässiger anzeigepflichtverletzung darf gar nicht vom rücktrittsrecht gebrauch gemacht werden. ich denke der §19Abs.2VVG wird wohl von meiner pkv ein bissl extrem angewendet. deshalb werde ich jetzt mit dem anwalt bei der versicherung anschreiben. mal sehn was draus wird, am meisten nervt mich, dass ich keinen versicherungsschutz derzeit habe, und der basistarif für einen studenten nicht bezahlbar ist.


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