PKV gekündigt (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 20.09.2009, 09:06 (vor 5542 Tagen) @ Rico

Du schreibst ich habe zum Beispiel den Heuschnupfen vergessen, klingt heraus, daß noch weitere Vorerkrankungen vergessen worden sind und dann nur zur Kündigung? oder sogar zur Anfechtung? des Vertrages führten. Entweder Du willst hier anonym Antworten erhalten und gibst die Dinge insgesamt an oder wir stochern im Dunkeln? Denn falls da z.B. Diabetes oder eine onkologische oder sogar psychogene Geschichte im Spiel wären, bräuchte man bei keiner weiteren PKV nach Studententarifen anfragen. Die kosten für den 20jährigen bei signal 78€, bei ruv 88€ und beim münchner verein 90€ plus versicherungsmedizinischem Zuschlag von grob gerechnet 10-20% je nach Gesellschaft bei einer Allergie gegen Blüten, Gräser mit folgendem Heuschnupfen. Beim Jobcenter bekommst Du richtig nur rund 150€ Zuschuss zum Basistarif und würdest sogar nach Erhalt des Regelsatzes immer noch eine Lücke von über 130€ wie auch immer tragen müssen. Stinkende Ungerechtigkeit in der deutschen Sozialpolitik und auch Thema von zumindestens zwei Parteien zur Wahl nächste Woche. Wende Dich doch mal an Deine letzte GKV und mache aufmerksam, daß Du Dich zwar für die komplette Studienzeit befreien lassen hast, aber faktisch und natlos keine Anschlußversicherung zustande gekommen ist - wir in Deutschland die Pflicht zur Versicherung haben. Die langen Augen möchte ich sehen, für Dich gehts um einen gegebenenfalls möglichen Beitrag von 64€ in der Gesetzlichen. Ich frage noch, wie schluderhaft seinerzeit so ein Amateur überhaupt die Gesundheitsfragen ausfüllen konnte und Dir zur studentischen Befreiung überhaupt geraten haben kann? Oder hast Du eventuell fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsche Angaben gemacht, ist aber ein anderes Thema. Fragen? ePost


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