Re: PKV gekündigt (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 20.09.2009, 11:30 (vor 5542 Tagen) @ Joachim Röhl

wie der Herr Röhl ganz genau weiß, gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht als Student für das gesamte Studium
und die Regelung zur Versicherungspflicht für alle besagt auch ganz klar, dass die letzte Kasse zuständig ist - in dieesem Fall die PKV (Basistarif)
was hat also die GKV noch damit zu tun? die einzige Möglichkeit, nochmals in die GKV reinzukommen, ist es, das Studium aufzugeben/zu unterbrechen (Exmatrikulation) und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
ich fürchte, sonst ist Rico der PKV auf Gedeih und Verderb ausgeliefert...
oder vielleicht weiß der Herr Röhl ja noch eine Möglichkeit, in der PKV eine bezahlbare Krankenversicherung zu bekommen?

Beim Jobcenter bekommst Du richtig nur rund 150€ Zuschuss zum Basistarif und würdest sogar nach Erhalt des Regelsatzes immer noch eine Lücke von über 130€ wie auch immer tragen müssen.

ein Vollzei-Studium bedeutet, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht => daher besteht weder Anspruch auf ALG I noch auf ALG II und damit auch nicht auf den Zuschuss zur Krankenversicherung. Als Ausgleich dafür gibt"s ja BAFöG

Stinkende Ungerechtigkeit in der deutschen Sozialpolitik und auch Thema von zumindestens zwei Parteien zur Wahl nächste Woche.

hääää? was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

Ich frage noch, wie schluderhaft seinerzeit so ein Amateur überhaupt die Gesundheitsfragen ausfüllen konnte und Dir zur studentischen Befreiung überhaupt geraten haben kann?

wahrscheinlich irgendein Versicherungsverkäufer, dem die Provision wichtiger war als die Interessen seines Kunden - hab mal gehört, dass sowas durchaus vorkommt

Gruß GKVler


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