Re: Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ja, die Kasse wird wahrscheinlich den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid verlangen - was das Ende der Familienversicherung betrifft kommt es auch auf die Kasse an, d.h.
ermittelt die Kasse das genaue Ende der Familienversicherung, also ab wann die Einkommensgrenze überschritten wurde dann wird es zur Nachzahlung kommen ansonsten wird das mit der eigenen Mitgliedschaft ab Bekanntgabe gemacht werden.
Gruß
Czauderna
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kringeline,
21.09.2009, 09:11
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Czauderna,
21.09.2009, 10:22
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kringeline,
21.09.2009, 13:44
- Re: Familienversicherung - Czauderna, 21.09.2009, 14:36
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kringeline,
21.09.2009, 13:44
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Czauderna,
21.09.2009, 10:22