Re: Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

kringeline, Montag, 21.09.2009, 13:44 (vor 5541 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank! Das ist ja interessant.
Frage:Wenn eine eigene Mitgliedschaft (ohne sozialversicherungspflichtigen Job) mit den Mieteinnahmen begründet wird, in welcher Höhe wird man "eingestuft"? Muss man den Feststellungsbescheid vorlegen? Und ggfalls Krankenkassenbeitrag nachzahlen?
Vielen Dank im Voraus
Kringeline


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