Re: Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 21.09.2009, 10:22 (vor 5541 Tagen) @ kringeline

Hallo,
ja, die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung werden überschritten deshalb muss eine eigene Mitgliedschaft begründet werden, und ja, es macht Sinn denn 400,00 € Job
in einen sozialversicherungspflichtigen Job umzuwandeln (wenn der Arbeitgeber mitspielt - und bei beispielsweise 410,00 € mtl. Brutto sollte es das tun - ist es für ihn auch von Vorteil).
Dann bleiben die sonstigen einnahmen unberücksichtig.
Gruß
Czauderna


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