Re: Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ja, die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung werden überschritten deshalb muss eine eigene Mitgliedschaft begründet werden, und ja, es macht Sinn denn 400,00 € Job
in einen sozialversicherungspflichtigen Job umzuwandeln (wenn der Arbeitgeber mitspielt - und bei beispielsweise 410,00 € mtl. Brutto sollte es das tun - ist es für ihn auch von Vorteil).
Dann bleiben die sonstigen einnahmen unberücksichtig.
Gruß
Czauderna
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kringeline,
21.09.2009, 09:11
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Czauderna,
21.09.2009, 10:22
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kringeline,
21.09.2009, 13:44
- Re: Familienversicherung - Czauderna, 21.09.2009, 14:36
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kringeline,
21.09.2009, 13:44
- Re: Familienversicherung -
Czauderna,
21.09.2009, 10:22