Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen. (Krankenkassenrecht)
Absetzbar ist ohnehin nur der Teil der Beiträge, die die Umfang der GKV oder des Basistarifes entsprechen. Daher bringen Luxustarife steuerlich nicht mehr als ein einfache Tarife auf GKV-Niveau.