Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen. (Krankenkassenrecht)

alex, Donnerstag, 14.01.2010, 14:09 (vor 5426 Tagen)

Laut Bürgerentlastungsgesetz sind ab 01.01.2010 die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absätzbar.
Die Höchstgrenze 1.900 bzw. 2.800 Euro für die Familie (Mann und Frau).

Ich habe zwei Kinder, die freiwilig in der GKV versichert sind.
Zahle pro Monat ca 280 EUR für beide.
Die Beiträge in der KV sind nur für die Kinder 3.360 EUR.

Ist dann die Höchstgrenze wegen die Kinder höher? Oder bin ich hier schlechter aufgestellt, als die Familie ohne Kinder, da die Grenze für weiteren Vorsorgeaufwendungen schon ausgeschopt ist?



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