Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen. (Krankenkassenrecht)

alex, Montag, 18.01.2010, 17:03 (vor 5421 Tagen) @ Lord

Hallo Lord,

danke für die Antworten.
Wie aus deinem zweiten Beispiel geht, werde ich wegen die Kinder schlechter aufgestellt, da ich zusätzlich ca 3.360 EUR für die Kinder zahle, aber die Freigrenze 1.900 EUR bleibt unverändert. Und ich kann keine Beiträge in der Haftlicht oder Rentenvers. mehr absetzen. Ist das korrekt?


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