Re: Versicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Krankenkassenrecht)

Georg, Montag, 25.01.2010, 02:36 (vor 5415 Tagen) @ ratte1

Ärgerlich finde ich solche unsachlichen Kommentare. Wie gesagt, ich bin nie versicherungspflichtig beschäftigt oder aus sonstigen Gründen in der GKV gewesen, sondern ebenso wie meine Eltern immer nur selbstständig. Also keineswegs der klassische Gutverdiener, der die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und sich dann lieber privat absichert. Es wäre mir außerdem ja auch lieber, wenn meine private Versicherung meine Familie aufnehmen würde, aber das tut sie eben leider (aus rein wirtschaftlichen Erwägungen heraus) nicht. Wir haben gar keine andere Möglichkeit, als den Rechtsanspruch meiner Frau (die in ihrem Heimatland immer nur gesetzlich versichert war) zu verfolgen, als dauernd in Deutschland Lebende für sich und ihr (behindertes) Kind die gesetzlichen Regelungen für bisher Nichtversicherte in Anspruch zu nehmen. Ob für den Beitrag ihr (nicht vorhandenes) oder mein Einkommen zugrunde gelegt und die Kosten entsprechend höher werden, weiß ich gar nicht und hätte auch kein Problem damit. Ich finde das in der Tat unsolidarische zweigleisige KV-System in D überhaupt nicht besonders toll, wähle auch entsprechende Parteien und weiß im Übrigen gar nicht, warum ich mich hier rechtfertige :-?

Wahrscheinlich, damit der Ärger rascher verfliegt :-)

Jedenfalls vielen Dank für die hilfreiche Antwort von Joachim, insbesondere der Link hat mir weitergeholfen. Momentan sind noch ein paar Komplikationen zu meistern, aber ich melde mich auf jeden Fall wieder, wenn es sich so oder so geklärt hat.

Viele Grüße


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