Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? (Krankenkassenrecht)

chris, Dienstag, 02.03.2010, 15:08 (vor 5379 Tagen) @ Nettler

Bei einer Statusfeststellung kommt der (anzufechtende) Bescheid gar nicht von der Kranken- sondern von der Rentenversicherung.Wenn der Status neu festgestellt werden sollte, müssen auch nicht nur KV-Beiträge nachgezahlt werden, sondern die sämtlicher Sozialversicherungen.


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