Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? (Krankenkassenrecht)
Bei einer Statusfeststellung kommt der (anzufechtende) Bescheid gar nicht von der Kranken- sondern von der Rentenversicherung.Wenn der Status neu festgestellt werden sollte, müssen auch nicht nur KV-Beiträge nachgezahlt werden, sondern die sämtlicher Sozialversicherungen.
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- Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Nettler,
24.02.2010, 13:01
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Czauderna,
24.02.2010, 20:04
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Nettler,
25.02.2010, 10:08
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
chris,
02.03.2010, 15:08
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Czauderna,
02.03.2010, 21:30
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? - Nettler, 03.03.2010, 17:03
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Czauderna,
02.03.2010, 21:30
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
chris,
02.03.2010, 15:08
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Nettler,
25.02.2010, 10:08
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Czauderna,
24.02.2010, 20:04