Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 24.02.2010, 20:04 (vor 5384 Tagen) @ Nettler

Hallo,
ja, kann Sie, wenn man davon ausgehen muss, dass es sich bei der Mitteilung der Krankenkasse über die Nichtkrankenversicherungspflicht nicht unbedingt um einen Bescheid im Sinne des Gesetzes gehandelt hat.
Vom Ablauf kann ich mir folgendes vorstellen : Der hauptberuflich Selbständige hat eine Tätigkeit aufgenommen und der Arbeitgeber hat demzufolge die Anmeldung bei der Kasse gemacht. Der Kasse ist dann aufgefallen dass der Versicherte ja selbständig ist und hat dies dem Arbeitgeber mitgeteilt. Dies hat dann der Versicherte zum Anlass genommen bei der Kasse dagegen Widerspruch eingelegt und eine neue Statusprüfung beantragt, ja und bei dieser Prüfung hat sich dann rausgestellt dass er eben nicht mehr hauptberuflich selbständig ist, deshalb hat die Kasse eine neue Mitteilung an den Arbeitgeber gesandt.
Die Versicherungspflicht ist eben vorrangig auch wenn das rückwirkend festgestellt wird.
wie gesagt, so stelle ich mir den Ablauf vor.
Gruß
Czauderna


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