Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? (Krankenkassenrecht)
Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir hatten im Dezember einen neuen Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet + entsprechend bei seiner Krankenkasse angemeldet. Dann kam von der Kasse der Bescheid: AN MUSS SV-frei berechnet werden, weil selbständig eingestuft. Also - alles storniert + korrigiert, dem AN die überschüssigen SV-Beiträge nachüberwiesen. Jetzt kommt die Mitteilung von der Kasse, dass man am prüfen sei, alles wieder umzudrehen. Bescheid kommt, und wir sollen alles wieder zurückdrehen auf SV-Pflicht!
Geht das? Kann die Kasse solche Bescheide rückwirkend erlassen?
MfG Christiane Nettler
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- Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Nettler,
24.02.2010, 13:01
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Czauderna,
24.02.2010, 20:04
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Nettler,
25.02.2010, 10:08
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
chris,
02.03.2010, 15:08
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Czauderna,
02.03.2010, 21:30
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? - Nettler, 03.03.2010, 17:03
- Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? -
Czauderna,
02.03.2010, 21:30
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chris,
02.03.2010, 15:08
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Nettler,
25.02.2010, 10:08
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Czauderna,
24.02.2010, 20:04