Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? (Krankenkassenrecht)

Truther, Mittwoch, 24.03.2010, 19:30 (vor 5359 Tagen) @ StudENAt

"darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen" ... ja darf die KV und macht die KV auch.


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