Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? (Krankenkassenrecht)

gast, Freitag, 12.03.2010, 17:34 (vor 5368 Tagen) @ StudENAt

können SIE beweisen, dass sie die KK über die selbstständige tätigkeit, höhe des einkommens und dauer ab 2007 schriftlich informiert haben?

wenn nein können die jetzt noch in aller ruhe prüfen!


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