Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? (Krankenkassenrecht)
können SIE beweisen, dass sie die KK über die selbstständige tätigkeit, höhe des einkommens und dauer ab 2007 schriftlich informiert haben?
wenn nein können die jetzt noch in aller ruhe prüfen!
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- darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? -
StudENAt,
12.03.2010, 12:31
- Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? - gast, 12.03.2010, 17:34
- Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? - Truther, 24.03.2010, 19:30