darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? (Krankenkassenrecht)
Ich bin Studentin und habe im 14. Fachsemester (ab dem ich nicht mehr zu dem allgemeinen Studentensatz versichert werden kann) meine KV gewechselt, allerdings ging das erst zum November, also muss ich für den Oktober neu eingestuft werden: die KV verlangt dazu Angaben zu meinem Einkommen (ich arbeite nebenher selbstständig). Das ist für mich bis hierher durchaus nachvollziehbar.
Nun soll aber auch - rückwirkend - geprüft werden, ob ich tatsächlich während der Semester WS/2007 - 2009, in denen ich als Studentin versichert war, die Auflagen erfüllt habe. In dem Schreiben steht, die KV habe "auf eine genaue Prüfung verzichtet". Ich bin zwar nie über die Bemessungsgrenzen gekommen, habe aber den Eindruck, dass es sich bei dieser letzten Forderung der KV um reine Schikane handelt. Darf die KV rückwirkend prüfen, ob ich das Recht hatte, als Studentin versichert zu sein, wenn sie das zuvor einfach angenommen hatte?
Danke im Voraus
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- darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? -
StudENAt,
12.03.2010, 12:31
- Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? - gast, 12.03.2010, 17:34
- Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? - Truther, 24.03.2010, 19:30