Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner (Krankenkassenrecht)

ratte1, Dienstag, 16.03.2010, 20:20 (vor 5364 Tagen) @ Roman Dörn

Hallo

aus den hiesigen Angaben kann m.E. keine Rückschlüsse gezogen werden, ob die KK hier wirklich verspätet reagiert hat und, wenn ja, ob dieses als Fehlverhalten einzuschätzen ist.

Zunächst sollte die Klärung hinsichtlich der Beitragshöhe abgewartet werden. Wenn man BAFöG bezieht, erhält man von der BAFöG-Stelle im Übrigen auch die Beiträge in Höhe des Studententarifs.

MfG
ratte1


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