Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner (Krankenkassenrecht)
Hallo liebe Leser, danke schonmal das ihr euch Zeit nehmt für meine Frage da ich momentan recht verzweifelt bin.
Folgender Fall liegt vor. Letztes Jahr hat das Arbeitsamt meine Freundin alle Leistungen gestrichen da wir in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben und ich zuviel Verdient habe. Meine Krankenkasse sagte darauf hin da wir nicht Verheiratet sind hat sie keinen Anspruch auf eine Familienversicherung. Nun legt die AOK fest das Beträge in höhe von 140€ fällig werden. Leider haben diese diese Beiträge nicht monatlich in Rechnung gestellt bekommen sonder ist uns eine Rechnung im Januar von ~800€ geschickt. Diese können wir beide jetzt nicht Zahlen da wir Minijobbler sind.
Bei Ratenzahlung sollen wir nun noch Zinsen bezahlen!!! Obwohl wir wie gesagt keine Chance bekommen haben den Betrag monatlich zu bezahlen
Leistungen vom Arbeitsamt beziehen wir nicht da wir Bafög seit Februar beziehen. Leider weiß das ihre Krankenkasse immernoch nicht und setzt jeden Monat ein einkommen von 800€ vorraus und berrechnet die 140€ Beitrag aber das ist ja nun nicht richtig aber ist schon in klärung.
Lange Rede kurzer Sinn. Wieviel darf eine Krankenkasse nun von einem Minijobbler verlangen und war es überhaupt gerechtfertig das sie nicht Familienversichter worden ist?
Danke
Roman
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- Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
Roman Dörn,
15.03.2010, 11:13
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
ratte1,
15.03.2010, 19:08
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
Roman Dörn,
15.03.2010, 23:58
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner - ratte1, 16.03.2010, 20:20
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
Roman Dörn,
15.03.2010, 23:58
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
ratte1,
15.03.2010, 19:08