Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner (Krankenkassenrecht)
Hallo,
tatsächlich darf eine Familienversicherung nur für Kinder bis zu bestimmten Alternsgrenzen und für Ehepartner (bzw. das Pendant für den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner) durchgeführt werden. Eine Familienversicherung für eheähnliche Gemeinschaften ist definitiv in einer gesetzlichen KK in Deutschland nicht möglich!
Grds. sind die genannten Beiträge die Mindestbeiträge, die Prüfung, ob hier jedoch der Studententarif anzuwenden ist, läuft ja bereits.
MfG
ratte1
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- Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
Roman Dörn,
15.03.2010, 11:13
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
ratte1,
15.03.2010, 19:08
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
Roman Dörn,
15.03.2010, 23:58
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner - ratte1, 16.03.2010, 20:20
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
Roman Dörn,
15.03.2010, 23:58
- Re: Krankenkassenbeiträge für Eheähnliche Partner -
ratte1,
15.03.2010, 19:08