Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Sonntag, 11.04.2010, 20:00 (vor 5341 Tagen) @ GKVler

Hallo GKV`ler,
diese Urteile gibt es tatsächlich, aber wie so oft sind dies Einzelfälle wo es tatsächlich dann auch so war, dass der Arzt dem Versicherten die AU-Meldung nicht ausgehändigt hatte und er somit seiner Verpflichtung nicht nachkommen konnte. Es ist auch tatsächlich so dass eigentlich die Ärzte seit 2004 für die Einreichung der AU-Meldung bei der Kasse verantwortlich sind, was aber in der Praxis
einfach nicht flächendeckend und verbindlich umgesetzt wird (Weigerung der Ärzte wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten). Es gibt genau soviel Urteile die eine Leistungsverweigerung durch die Kasse eben wegen verspäteter Abgabe durch den Versicherten bestätigen - dies nur der Vollständigkeit halber.
Gruß
Czauderna


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