Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Hallo,
entscheidend für den Beginn des Krankengeldanspruchs ist der Eingang der Arbeitsunfähigkeitsmeldung (das kann auch mündlich geschehen - wenn also die Meldung rechtzeitig bei Kasse B eingegangen ist obwohl eigentlich aber Kasse A zuständig war dann ist die Bescheinigung rechtzeitig eingegangen, auch für Kasse A -
da würde ich nochmals nachhaken.
Bei einer verspäteten Meldung (mehr als einer Woche nach Ausstellung) beginnt der Kran kengeldanspruch mit dem Tag des Eingangs der Meldung bei der Kasse - das msusst du dann auch so hinnehmen.
Gruß
Czauderna