Re: Hamburger Modell ab wann möglich!? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Ich schließe mich im Groben an - allerdings mit ein paar Anmerkungen:
Erstens gibt es keine zeitlichen Fristen, wie lange man da schon arbeitsunfähig sein muss - es ist also auch völlig egal, ob es noch Entgeltfortzahlung oder schon Krankengeld gibt. Die Tatsache der stufenweisen Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit" ändert nur eben gar nix an dieser Bezahlung Deines Lebensunterhaltes. Weder der Bezug von EFZ noch von KG ändern, verlängern, erhöhen, ... sich dadurch also.
Zweitens muss und sollte aber eine Gesundung zumindest wahrscheinlich sein - denn genau dafür gibts ja diese Eingliederung, um eben langsam wieder in die volle Belastbarkeit reinzuwachsen. Sollte es also z. B. so sein, dass eh klar ist, dass Du erst nach ner OP oder nach sonst einer Behandlung wieder fit bist/wirst - hat eine Wiedereingliederung jetzt wenig Sinn. Stattdessen müssen diese Behandlungen erst angegangen werden - und DANN kann man nochmal über Wiedereingliederung oder so reden. Sprich: Nur, weil Dir jetzt grad langweilig ist oder so (was ich durchaus verstehen kann ) - gibts keine Wiedereingliederung. Sondern nur, wenn diese medizinisch schinnvoll ist - und evtl. sogar den Volleinstieg ins Arbeitsleben so etwas vorziehen könnte, weil Du eben langsam reinwachsen kannst und nicht warten musst, bis alles wieder ganz okay ist.
Drittens, falls das noch irgendwie interessant ist: Die Zeiträume einer Wiedereingliederung an sich sowie der langsamen Erhöhung der täglichen Stundenzahl ist recht flexibel. Anfangs 3 h und dann alle 2 Wochen 2 h mehr, bis die volle Zeit erreicht ist - ist z. B. ebenso möglich, wie anfangs 2 h und dann nach 4 Wochen 1 h mehr usw. Das kommt dann eben ganz auf die Situation an, also persönliche Belastbarkeit, Diagnose, Arbeitsplatz, ... usw. Der Doc kann dabei auch festlegen, was z. B. während dieser Zeit gar nicht geht oder welche Regeln eingehalten werden müssen ... also z. B. nix heben, 10 min Pause pro Stunde, max. 15 min am Stück stehen oder was weiß ich, was es eben so an ärztlichen Hinweisen geben kann. Ihr beide (also Du + Dein Doc) müsst also wirklich konkret durchgehen, was Dein Arbeitsplatz normalerweise so von Dir fordert - und was davon wie geht oder nicht geht usw.
Fakt ist aber, dass auch Dein Arbeitgeber damit einverstanden sien muss - denn er muss ja schließlich eine entsprechende Tätigkeit zur Verfügung stellen (können), wenn er da mitmacht.
Der Doc also beantragt das Ganze ... Du musst einverstanden sein + unterzeichnen ... der Arbeitgeber muss einverstanden sein + unterzeichnen ... und die Krankenkasse kriegt (wie alle anderen Beteiligten auch - wenn alle unterzeichnet haben, die müssen) dann nen Durchschlag zur Info.
Freundliche Grüße
Matze
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- Hamburger Modell ab wann möglich!? -
Marco,
21.07.2009, 13:29
- Re: Hamburger Modell ab wann möglich!? -
Jon Dohnson,
21.07.2009, 22:44
- Re: Hamburger Modell ab wann möglich!? -
Czauderna,
21.07.2009, 23:04
- Re: Hamburger Modell ab wann möglich!? - Marco, 21.07.2009, 23:26
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Czauderna,
21.07.2009, 23:04
- Re: Hamburger Modell ab wann möglich!? - Matze, 23.07.2009, 14:14
- Re: Hamburger Modell ab wann möglich!? -
Jon Dohnson,
21.07.2009, 22:44