Re: Hamburger Modell ab wann möglich!? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Dienstag, 21.07.2009, 22:44 (vor 5605 Tagen) @ Marco

Das Hamburger Modell kommt während des Krankengeldbezuges - also nach der Entgeltfortzahlung zum tragen.

Den entsprechenden Vordruck (Durchschreibesatz http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Stufenweise_Wiedereingliederung.jpg/449px-Stufenweise_Wiedereingliederung.jpg ) sollte der Arzt haben - falls nicht, schickt die Krankenkasse den sicher gern zu.

Du besprichst mit Deinem Arzt, wie das laufen könnte und Ihr erstellt gemeinsam einen Plan (2 Wochen 2 Stunden, dann 1 Woche 3 Stunden usw. oder ähnlich).

Mit dem Plan gehst Du am besten zum Arbeitgeber und sprichst das mit dem durch.

Du bist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig, hast also weiter Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber braucht Dir kein Entgelt zahlen - zahlt er Dir ein (Teil-)entgelt oder einen Zuschuss, wird dieser mit dem Krankengeld verrechnet.

Zu guter letzt unterschreibst Du noch, dass Du das auch so willst und schickst das für die Kasse bestimmte Exemplar an die Kasse.

Andere Durchschäge sind für Arzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Nur wenn alle Parteien sich einig sind, kann die Wiedereingliederung angetreten/durchgeführt werden.

Stellst Du fest, dass es nicht so läuft wie erhofft oder erwartet, wird ein korrigierter Plan (wieder wie oben) erstellt und die Wiedereingliederung Deiner Leistungsfähigkeit angepasst.

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