Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

Lord, Montag, 27.07.2009, 14:31 (vor 5599 Tagen) @ Inzukaa

Ambulante Versorgung im Krankenhaus gehört dazu. Aber nur bei in einem Notfall oder mit Überweisung eines Arztes (extra für ambulante Krankenhausbehandlung). Kassenpatient darf ja auch nicht einfach so in ein Krankenhaus gehen.

Aber du kannst auch bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob sie es auch ohne Überweisung akzeptieren.

In ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kannst du aber ohne Überweisung hingehen.


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